Sozialgesetzbuch Teil XI (SGB XI)
Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt i.d.R. durch Ärzte und/oder Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes, die im Dienst oder im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) tätig sind. Ausgelöst wird eine Begutachtung zur Einstufung durch einen entsprechenden Antrag, der bei der jeweiligen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu stellen ist.
Die Grundlagen der Einstufung und Leistungen sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch dargelegt, die Details der Durchführung in Begutachtungsrichtlinien. Nachstehend einige Internet-LInks zu einschlägigen Quellen. Bei Klick auf diese Links wird jeweils ein neues Fenster geöffnet:
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